Informationsschreiben (Schulbetrieb ab Mittwoch 9.12.2020)
3. Dezember 2020Tragen des MNS im Schulgebäude
7. Dezember 2020Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Anbei die wichtigsten Informationen zur Leistungsfeststellung für das restliche Wintersemester
und die Handhabung der Schularbeiten und Tests.
Die Details und die Neuverteilung der notwendigen Schularbeiten werden wir in der Konferenz
am Mittwoch besprechen.
- Schriftliche Leistungsfeststellungen (schriftliche Überprüfungen, Schularbeiten) können
generell ab 7. Dezember 2020 stattfinden. (In der Woche 09.12. – 11.12 werden KEINE
schriftlichen Leistungsfeststellungen stattfinden!) - Voraussetzung für die Abhaltung von Schularbeiten und anderen schriftlichen
Leistungsfeststellungen ist eine zeitgerechte und intensive Vorbereitung im Unterricht
(auch im Präsenzunterricht). - Es darf je Unterrichtsgegenstand im gesamten Wintersemester max. eine Schularbeit
stattfinden. - Ist die Durchführung auch einer Schularbeit nicht möglich, so ist auf andere Formen der
Leistungsbeurteilung zurückzugreifen. In Abschlussklassen soll die Durchführung einer
Schularbeit pro Semester sichergestellt werden. - Andere schriftliche Leistungsfeststellungen (bspw. Überprüfungen wie Tests, Diktate)
dürfen in Abstimmung mit der Schulleitung – nur dann durchgeführt werden, wenn
durch andere Leistungsfeststellungen keine sichere Beurteilung möglich ist.
SCHULLEITUNGSTEAM