Verhaltensvereinbarungen für die Schulgemeinschaft des BG|BRG Porcia Spittal an der Drau

  • Wir wollen eine Schule sein, an der man nicht nur eine vielfältige Ausbildung geboten bekommt, sondern auch in einer angenehmen Atmosphäre bestmögliche Leistungen erbringen kann.
  • Wir sind alle für ein positives Miteinander verantwortlich.
  • Wir verwenden eine respektvolle Ausdrucksweise.
  • Wir pflegen eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung.

Lehrerinnen und Lehrer

  • Wissensvermittlung, Allgemeinbildung, Kompetenzorientierung und Methodenvielfalt stehen im Mittelpunkt unseres Unterrichtes.
  • Den Schülern/Schülerinnen begegnen wir mit Höflichkeit.
  • Das positive Schul- und Unterrichtsklima ist von Motivation und Unterstützung geprägt.
  • Gleichrangig mit der Wissensvermittlung verstehen wir die Vermittlung gesellschaftlicher Grundwerte als unsere Aufgabe.
  • Wir sind uns unserer Vorbildwirkung bewusst.

Schülerinnen und Schüler

  • Wir verhalten uns gegenüber unseren Mitschülern/Mitschülerinnen und Lehrern/Lehrerinnen respektvoll.
  • Wir begeben uns mit dem Läuten auf unsere Plätze und halten die notwendigen Arbeitsmaterialien bereit.
  • Wir holen Pflichten nach, die wir etwa durch Unpünktlichkeit, Nichteinhaltung von Vereinbarungen oder Vergessen von Arbeitsaufträgen versäumt haben.
  • Wir verstehen auch, dass die Verletzung oder Nichteinhaltung der Verhaltensvereinbarungen eine negative Auswirkung auf die Verhaltensnote hat und weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Eltern

  • Wir unterstützen unsere Kinder bei ihrem Ziel, einen Schulabschluss zu erreichen, indem wir den Lernfortschritt interessiert und anerkennend verfolgen und fördern, aber auch Leistungsgrenzen akzeptieren.
  • Wir helfen unseren Kindern bei der Verwaltung ihrer Arbeitsunterlagen.
  • Wir sind uns unserer Bedeutung als Erziehende und Vorbilder bewusst und tragen die Verhaltensvereinbarungen der Schule mit. Demgemäß sind wir bei Elternabenden selbst anwesend.
  • Wir wirken auf die Schüler/-innen ein, dass sie pünktlich zur Schule kommen, auf Sauberkeit achten sowie sich rücksichtsvoll und respektvoll verhalten.
  • Wir geben Informationen über Probleme von Schülern/Schülerinnen an den Klassenvorstand/die Klassenvorständin weiter.

Wir dulden an unserer Schule kein Mobbing!

  • Wir verhalten uns allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft gegenüber respektvoll, fair und hilfsbereit, wir verzichten auf jegliche Form physischer und psychischer Gewalt.
  • Wir dulden keine herabwürdigenden Aussagen aufgrund des Geschlechts, der Ethnie oder der Religion.
  • Wir machen von niemandem Bild- oder Tonaufnahmen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung.
  • Wir sind hellhörig und aufmerksam, um Probleme rechtzeitig zu erkennen und zu lösen.
  • Lehrer/-innen, Eltern und Schüler/-innen schauen nicht weg, wenn jemand Hilfe braucht.
  • Wir suchen bei Konflikten das klärende Gespräch.

Geeignete Ansprechpartner können sein:

  • Klassenvorstand/Klassenvorständin, Buddy-Guards, Vertrauenslehrer/-in, Lern- oder Jugendcoach, Schularzt/-ärztin, Schulsprecher/-innen, Eltern, Elternvertreter/ innen, Schulpsychologe/Schulpsychologin, Schülerberater/-in oder Direktor/-in.
  • Gespräche werden vertraulich behandelt.

Im Schultag

  • Der Zutritt zur Schule ist ab 7:20 Uhr möglich, die Klassenräume können ab 7:30 Uhr benutzt werden.
  • Die Schüler/-innen und Lehrer/-innen erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Die Klassensprecher/-innen melden im Sekretariat, wenn die Klasse zehn Minuten nach Stundenbeginn noch nicht beaufsichtigt wird.
  • Wir stören einander im Unterricht nicht durch Essen, Unterhaltungen und Kaugummikauen.
  • Wir tragen während des Unterrichts keine Kappen, Mützen bzw. Kapuzen und kleiden uns in der Schule angemessen.
  • In den Pausen dürfen Fenster aus Sicherheitsgründen nur gekippt werden.
  • Laufen, Ballspielen etc. ist nur im Schulhof bei trockenem Wetter gestattet, in den Gängen und Klassen aber wegen der Verletzungsgefahr untersagt.
  • In den Freistunden und in der Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht halten sich die Schüler/-innen in der Pausenhalle und in den dafür vorgesehenen Bereichen auf.
  • Das Verlassen der Schule ist Unterstufenschülern/Unterstufenschülerinnen nur in der Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht gestattet.
  • Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulareal gilt ein generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot, weiters gilt für die Schüler/-innen das Verbot, e-Zigaretten und e-Shishas zu rauchen sowie Snus, Nikotinbeutel und Energydrinks zu konsumieren.

Handynutzung

  • Handys bleiben während der Unterrichtszeiten (ab 7:30 Uhr, in den Freistunden, in der Zeit zwischen Vormittags und Nachmittagsunterricht und in den Pausen) im gesamten Schulgebäude ausgeschaltet in der Schultasche.
  • Für alle Schüler/-innen ab der 10. Schulstufe gilt das Handyverbot nur während des Unterrichts.
  • In den Pausen ist ihnen die Benutzung des Handys ausschließlich in den Klassenräumen gestattet.
  • Das Benutzen von Kopfhörern/Ohrstöpseln ist während der Schulzeit verboten.

Abwesenheiten

  • Die Anwesenheit in der Schule ist verpflichtend. Im Voraus bekannte Abwesenheiten müssen beim Klassenvorstand/Direktor schriftlich beantragt werden.
  • Die Abwesenheit vom Unterricht ist von den Eltern telefonisch im Sekretariat zu melden.
  • Wir vermeiden außerschulische Termine während der Unterrichtszeit. Arzttermine gelten nur in Ausnahmefällen, Fahrstunden niemals als Entschuldigungsgrund.
  • Unentschuldigt versäumte Unterrichtsstunden werden in die Verhaltensnote einbezogen.

Sauberkeit

  • Wir halten uns an die allgemeine Hausschuhpflicht.
  • Wir reinigen nach dem Unterricht die Tafel und den Klassenraum und schließen die Fenster.
  • Wir sperren den Unterrichtsraum ab, falls keine Klasse in dem Raum nachfolgt.
  • Wir behandeln das Eigentum der Schule und der Mitschüler/-innen mit besonderer Sorgfalt.
  • Wir leisten Schadensersatz für jede Form der Sachbeschädigung an Schuleigentum oder Eigentum der Mitschüler/-innen.
  • Wir beseitigen verursachte Verschmutzungen selbst. Mutwillige Verschmutzungen werden von den Verursacher/-innen außerhalb der Unterrichtszeit beseitigt.
  • Wir geben Fundgegenstände beim Schulwart ab.

Maßnahmenkatalog bei Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern laut SchUG §47

  • Aufforderung
  • Zurechtweisung
  • Verwarnung
  • Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung von Pflichten
  • beratendes oder belehrendes Gespräch mit den Schülern/Schülerinnen
  • beratendes oder belehrendes Gespräch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten

Verstöße gegen die Hausordnung, wie Zuspätkommen, Verschmutzung des Schulhauses, keine angemessene Kleidung (Kopfbedeckung), Hausschuhpflicht, Laufen am Gang, Ballspielen, Stören im Unterricht.

massives, wiederholtes Behindern des Unterrichts oder einer Schulveranstaltung, Verstöße gegen die IT Nutzungsvereinbarungen

unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht, Missachtung des Handyverbotes, Verstöße gegen das Urheberrecht und die Sorgfaltspflicht (IT Nutzungsvereinbarungen)

mutwillige Sachbeschädigung, die der/die Schüler/-in nicht selbst behebt oder nicht ohne fremde Hilfe beheben kann, Verwendung massiv beleidigender oder verletzender Sprache

Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Gewaltanwendungen, körperliche Belästigung, Missachtung des absoluten Drogen-, Alkohol-, Snus- und Zigarettenverbotes, Erstellen von unerlaubten Bild- oder Tonaufnahmen, Urkundenfälschung

fahrlässige Körperverletzung (Folgen von Gewaltanwendung), Diebstahl, Mobbing, Cyberbullying

Die Vergabe der Verwarnungspunkte erfolgt unmittelbar auf
das Fehlverhalten im elektronischen Klassenbuch. Der Klassenvorstand/ die Klassenvorständin wird jedenfalls benachrichtigt. Verwarnungspunkte wirken sich auf die Verhaltensnote aus, werden jedoch mit Ende des Schuljahres gelöscht.

Im Einzelfall werden vom Schüler/von der Schülerin vorgeschlagene, freiwillig erbrachte Wiedergutmachungen oder positive Verhaltensänderungen bei der Einstufung in der Verhaltenspyramide berücksichtigt.

Auswirkungen bei wiederholtem Fehlverhalten

erste Information der Eltern, belehrendes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin durch den Klassenvorstand/die Klassenvorständin, eventuell unter Einbeziehung betroffener Lehrer/-innen

weitere Information der Eltern, Elterngespräch und Antrag auf Verhaltensnote „Wenig zufriedenstellend“

belehrendes Gespräch und Verwarnung durch die Direktion, im Bedarfsfall unter Einbeziehung betroffener Lehrer/-innen, Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in geeigneter  Form, Androhung weiterer Schritte, wie zum Beispiel Ausschluss von Schulveranstaltungen

Einberufung des Disziplinarkomitees durch die Direktion

Das Disziplinarkomitee setzt sich zusammen aus:

  • Vertreter der Lehrer/-innen: Klassenvorstand/Klassenvorständin, SGA-Lehrervertreter/-innen
  • Vertreter der Eltern: Klassenelternvertreter/-innen, SGA-Elternvertreter/-innen
  • Vertreter der Schüler/-innen: Schulsprecher/-innen, Klassensprecher/-innen
  • Direktor/-in, Administrator/-in

Weiters sind der Schüler/die Schülerin und die Erziehungsberechtigten zur Stellungnahme eingeladen. Die Durchführung der Gespräche und die Einberufung des
Disziplinarkomitees werden ebenso wie die Verwarnungspunkte im elektronischen Klassenbuch vermerkt.

Der Maßnahmenkatalog ist Teil der Verhaltensvereinbarungen.

Der Schüler/die Schülerin ist von der Schule laut SchUG § 49 (1) auszuschließen, wenn er/sie seine/ihre Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt, wenn die Anwendung
aller Erziehungsmittel erfolglos bleibt oder wenn das Verhalten eine dauernde Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt. Dazu ist eine Konferenz nötig, welche den Antrag auf Schulausschluss des Schülers/der Schülerin an die Schulbehörde erster Instanz stellt.

Selbstverständlich steht es jedem Lehrer/jeder Lehrerin frei, unabhängig von diesem Maßnahmenkatalog die gesetzlichen Erziehungsmittel auszuschöpfen, also z.B. die Schüler/-innen zurechtzuweisen, zur nachträglichen Erfüllung von Pflichten aufzufordern, die Eltern auch schriftlich zu informieren und zu einem Gespräch in die Sprechstunde einzuladen.