Als Voraussetzung für eine endgültige Aufnahme gilt das Jahreszeugnis, das in den Gegenständen Deutsch und Mathematik keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufweisen darf.

Sollte das Jahreszeugnis in den Gegenständen Deutsch und/oder Mathematik eine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufweisen, müsste Ihr Kind – falls ihm nicht durch Konferenzbeschluss der Volksschule die Eignung zugesprochen wird – in der letzten Schulwoche eine Aufnahmeprüfung aus Deutsch und/oder Mathematik ablegen.

In diesem Fall bitten wir Sie, Ihr Kind bis spätestens 01.07.2024 zur Aufnahmeprüfung anzumelden. Dafür benötigen Sie eine Interimsbestätigung der Volksschule. Bei Terminversäumnis nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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