Qualitätssiegel für Peer-Mediationsprogramm am BRG
29. Juni 2021Kennenlerntag 2021
6. Juli 2021Informationen aus der Bildungsdirektion (Rechtsabteilung)
Aufgrund vieler Anfragen darf nochmal klargestellt werden wie folgt:
Für die Schulen gilt bereits seit Ausbruch der Pandemie IMMER die zuletzt geltende Covid19-Schulverordnung und der dazugehörige Erlass (derzeit „Schulbetrieb ab 15. Juni 2021“) des Bildungsministeriums. Keinesfalls gilt die allgemeine Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums, diese gilt ausschließlich für das öffentliche Leben und nicht für die Schulen.
Aus diesem Grund sind sämtliche Lockerungen ab 1. Juli nur für das Leben außerhalb der Schule gültig.
Dies bedeutet, dass in den Schulen ausnahmslos weiterhin die Maskenpflicht außerhalb des Klassenzimmers sowie die Testpflicht auch für unter 12-jährige besteht!!!
Diese Bestimmungen gelten bis einschließlich Zeugnistag.
IHR TEAM BRG